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Allgemeine Geschäftsbedingungen der AgriKom GmbH: Allgemeine Bestimmungen 1. Für alle vertraglichen Vereinbarungen mit der AgriKom GmbH | Fachagentur für Agrarkommunikation (nachfolgend AgriKom genannt) und Tätigkeiten der AgriKom, insbesondere in den Bereichen Management, Planung, Gestaltung und Durchführung von Werbe-, PR- und Eventprojekten für den Vertragspartner gelten die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 2. Bedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von der AgriKom ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners, die die AgriKom nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für die AgriKom unverbindlich, auch wenn die AgriKom ihnen nicht ausdrücklich, schriftlich oder mündlich widerspricht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der AgriKom gelten auch für zukünftige vertragliche Vereinbarungen und Tätigkeiten der AgriKom. Angebote,Preise und Präsentation 1. Die Angebote der AgriKom sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht im Angebot ihre Verbindlichkeit schriftlich zugesichert ist. Für den Leistungsumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung der AgriKom maßgeblich. 2. Sämtliche Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 3. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die AgriKom mit dem Ziel des Vertragsabschlusses erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. 4. Urheber-, Nutzungs-, Eigentums- und sonstige Rechte an den von der AgriKom im Rahmen der Präsentation erstellten Arbeiten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der AgriKom. Mit vollständiger Bezahlung gehen die Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte nach Maßgabe von Punkt 'Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter' dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von der AgriKom auf den Vertragspartner über. 5. Die Bezahlung eines Präsentationshonorars führt nicht zur Übertragung der Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte. Zahlungsbedingungen 1. Rechnungen der AgriKom sind nach Erhalt ohne jeden Abzug sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer Mahnung durch die AgriKom bedarf. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gilt für Veranstaltungen: - 1/3 des Gesamtpreises bei Auftragserteilung - 1/3 des Gesamtpreises bis zum Veranstaltungstag - 1/3 nach Auftragserfüllung und Rechnungslegung. 2. Sämtliche Zahlungen sind spesenfrei an den Sitz der AgriKom zu leisten. 3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behält sich die AgriKom ausdrücklich vor. Ihre Abnahme erfolgt erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners und sind stets sofort fällig. Gleiches gibt für die Akkreditivkosten und Überweisungsspesen einer vom Vertragspartner beauftragten ausländischen Bank. 4. Verzugszinsen werden von der AgriKom mit 5% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sie sind höher anzusetzen, wenn durch die AgriKom eine Belastung mit höherem Zinssatz nachgewiesen werden kann. Leistung und Mitwirkungspflicht des Vertragspartners 1. Der Auftraggeber stellt der AgriKom unabhängig von dem vereinbarten Agenturhonorar ein Budget laut schriftlichem Kostenvoranschlag zur Verfügung. Dieses Budget darf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden. Die AgriKom ist berechtigt, frei zu bestimmen, welche und wie viele Agenturmitarbeiter zur Erbringung der Leistung eingesetzt werden, wobei sich die AgriKom jederzeit Änderungen vorbehält. 2. Die AgriKom ist zu Teilleistungen berechtigt und kann bei abnahmepflichtigen Leistungen Teilabnahme verlangen. 3. Soweit der Vertragspartner seinen Mitwirkungspflichten trotz schriftlicher Mahnung nicht nachkommt, tritt Abnahmeverzug ein. In diesem Fall werden die gesamten Agenturforderungen – ungeachtet der noch ausstehenden Leistungen – zur sofortigen Zahlung fällig. Die Agentur ist außerdem berechtigt, neue Leistungstermine unter Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen in eigenem Ermessen zu bestimmen. 4. Im Falle des Verzuges der AgriKom hat der Vertragspartner ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die dazu erforderliche Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen und mindestens eine Nachfrist von vier Wochen gewähren. Verstreicht die gesetzliche Nachfrist erfolglos, ist der Vertragspartner zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Leistungsteil bezüglich dessen Verzug vorliegt. Es sei denn, dass die übrigen Leistungen ohne diesen Teil für den Vertragspartner nicht verwendbar sind. 5. Sofern der Vertragspartner sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter durch die AgriKom unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Vertrages des Auftraggebers. 6. Soweit die AgriKom Verträge zur Durchführung eines Projektes mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Auftraggebers. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Technikbereich sowie den Abschluss von Verträgen mit Künstlern & Co. 7. Für die Abwicklung von Aufträgen mit Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Auftraggeber weiterberechnet wird, kann die AgriKom eine Handling Fee von mindestens 10% auf die Nettosumme der vereinbarten Fremdleistungen erheben.
Grundsätze für die Zusammenarbeit 1. Die Vertragspartner tauschen gegenseitig, rechtzeitig und umfassend alle Informationen aus, die für die Vertragserfüllung wichtig sind oder für wichtig gehalten werden. Alle für die Vertragserfüllung notwendigen Materialien werden der AgriKom auf Anfrage unverzüglich zur Verfügung gestellt. 2. Die Vertragspartner benennen einen verantwortlichen Gesprächspartner bzw. Projektleiter. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Rechte Dritter 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass im Rahmen der Vertragserfüllung erstellte Werke nach den einschlägigen, gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind. Sämtlich Rechte an allen von der AgriKom gelieferten Werken sowie an schutzfähigen Leistungen, die im Rahmen von Verträgen und Vertragsverhandlungen einschließlich Angebot erbracht werden, verbleiben bei der AgriKom. Rechteübertragungen an den Vertragspartner erfolgen nur insoweit, als dies einzelvertraglich ausdrücklich vereinbart wird und unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung. 2. Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Vertrages von ihm eingebrachte Materialien und Inhalte frei von Schutzrechten Dritter sind und dass nach seiner Kenntnis auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken und ausschließen. Sofern Dritte Ansprüche irgendwelcher Art aus den vorgenannten Materialien bzw. Inhalte zustehen sollten, übernimmt der Vertragspartner hierfür die uneingeschränkte Haftung und ist insoweit verpflichtet, die AgriKom freizustellen. 3. Der Vertragspartner ist verpflichtet bei jeder Nutzungshandlung sicher zu stellen, dass die AgriKom oder von ihr genannte Dritte als Urheber sichtbar benannt werden. 4. Die AgriKom ist insbesondere berechtigt, die bei der Ausführung der Verträge gewonnenen Erkenntnisse anderweitig zur Erfüllung ähnlicher Aufgabenstellungen einzusetzen. Darüber hinaus hat die AgriKom das unbeschränkte Recht das erstellte Werk zu Demonstrationszwecken vorzuführen - einschließlich der Vorführung im eigenen oder fremden Betrieben, im Rahmen von Messen, Seminaren oder Ausstellungen oder sonstigen vergleichbaren Anlässen. Ferner ist die AgriKom berechtigt, die Werke für Agentureigenwerbung zu verwenden. Rechtliche Zulässigkeiten 1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werke wird vom Vertragspartner getragen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse und ihre rechtliche Zulässigkeit auf eigene Kosten zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung der AgriKom sofort schriftlich vorzulegen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Werke und damit zusammenhängende Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, Urheberechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. 2. In keinem Fall haftet die AgriKom wegen der in Kommunikationsmitteln enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Vertragspartners. Die AgriKom haftet insbesondere auch nicht für patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. Änderungsverlangen Änderungsverlangen des Vertragspartners, die von vereinbarten Vertragsleistungen abweichen, sind von der AgriKom nur durchzuführen, soweit sie für die AgriKom insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung zumutbar sind. Die AgriKom kann eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Erhöhung der Vergütung bzw. die Verschiebung der Termine verlangen. Die AgriKom wird das Verlangen der Vertragsanpassung gegenüber dem Vertragspartner geltend machen. Der Vertragspartner wird unverzüglich widersprechen, wenn er mit der verlangten Vertragsanpassung nicht einverstanden ist. Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung 1. Gegen Ansprüche der AgriKom kann der Vertragspartner nur mit unbestrittenen, rechtskräftig gerichtlich festgestellten und anerkannten Ansprüchen aufrechnen. 2. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber Forderungen der AgriKom nur geltend machen, wenn die entsprechenden Gegenansprüche unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind. Haftung und Schadensersatz 1. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Vertragspartners (nachfolgend Schadensersatzansprüche genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Die AgriKom haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners. 2. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht in allen Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Ferner nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen groben Verschuldens wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. 3. Der Schadensersatzanspruch für Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. 4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist damit nicht verbunden. 5. Soweit die Haftung der AgriKom ausgeschlossen oder beschränkt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungshilfen. 6. Der Auftraggeber hat Reklamationen innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die AgriKom schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass ein Schadensersatzanspruch gegen die AgriKom der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. 7. Der Auftraggeber (Veranstalter) verpflichtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart wurde, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen. Geheimhaltung Beide Vertragspartner sind zur Verschwiegenheit über alle durch die Beauftragung bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Dies gilt auch für zur Verfügung gestellte oder in der Zusammenarbeit entstandene Unterlagen, sowie für die vertraglich vereinbarte Vergütung. Die Verschwiegenheitsverpflichtung der Vertragspartner bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen. Anwendbares Recht Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes im Haager-Kaufrechtsübereinkommen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Schriftform 1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen allgemeinen Bedingungen sowie zu Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 2. Dies gilt auch, wenn die Schriftform abbedungen werden soll. Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort ist Bonn. 2. Bei Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich Gerichtsstand Bonn, wenn - der Vertragspartner Kaufmann oder - der Vertragspartner juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder - ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder - der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat, oder - der Vertragspartner seinen Wohnsitz bzw. Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz bzw. Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort des Vertragspartners nicht bekannt ist. Sonstiges 1. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 2. Die AgriKom behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Dies dient auch Verbesserungen und der Einbindung neuer Leistungen, insbesondere auf den Seiten von 'kinderbauernhof-on-tour.de'. Die Kunden sind daher verpflichtet, anhand des Datums der Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, ob sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert haben. Zusatz zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen Online-Shop Anmeldung Voraussetzung der vollständigen Nutzung von 'kinderbauernhof-on-tour.de' der AgriKom, insbesondere des Online-Shops, ist eine Anmeldung. Hierzu muss sich der Kunde bei 'kinderbauernhof-on-tour.de' anmelden und die abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben. Angebot, Preise und Vertragsabschluss 1. Die Online-Darstellung des Sortiments der AgriKom stellt kein bindendes Vertragsangebot dar. Durch Bestellung bei der AgriKom erteilt der Kunde einen verbindlichen Auftrag. Die AgriKom behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Auftrages vor. Bestellungen aus dem Ausland sind nicht möglich. 2. Sämtliche Preise im Online-Shop sind inklusive Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten. Wegen der Umrechung zwischen Preisen mit und ohne Mehrwertsteuer können durch die intern höhere Rechengenauigkeit geringe Rundungsdifferenzen auftreten. 3. Durch Anklicken des Buttons 'Bestellung abschließen' im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die AgriKom wird dem Kunden den Eingang seiner Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Zahlungsbedingungen 1. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme. 2. Der Kaufpreis zuzüglich Versandkosten ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses brutto und ohne Abzug fällig. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Waren bleiben Eigentum der AgriKom, bis sämtliche Forderungen, die gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung bestehen, beglichen sind. Versand Es wird ausschließlich innerhalb Deutschlands ausgeliefert. Die Preise entsprechen dem Shop-Angebot (Preise zuzüglich Versandkosten) der AgriKom. Lieferbedingungen, Beanstandungen und Gewährleistung 1. Stellt sich heraus, dass bestellte Waren nicht verfügbar sind, behält sich die AgriKom den Rücktritt vom Vertrag vor. Die AgriKom wird den Kunden über die Nichtverfügbarkeit informieren und etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Darüber hinaus ist die AgriKom in Fällen von höherer Gewalt berechtigt, Lieferfristen zu verlängern. 2. Beanstandungen wie Beschädigungen, Fehlmengen oder Bruch können nur berücksichtigt werden, wenn diese sofort auf der Lieferscheinkopie des Zustellers vermerkt werden und der Kunde innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Sendung die AgriKom informiert. Später gilt die Sendung als ordnungsgemäß angenommen. Rücksendungen ohne vorherige Vereinbarung sind unzulässig und werden nicht entgegengenommen. 3. Die Gewährleistung ist bei Beanstandung von Mängeln nach Wahl der AgriKom auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung beschränkt. Für alle Waren gelten ergänzend Garantiebestimmungen, soweit die Waren mit solchen vom Hersteller versehen worden sind. 4. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen nach angemessener Frist fehl, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachen des Vertrags verlangen. Die Frist beträgt mindestens vier Wochen. Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind fehlgeschlagen, wenn drei Versuche zur Behebung des Mangels nicht zum Erfolg geführt haben. 5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, z.B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, Mangelfolgeschäden, Schäden aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, die AgriKom haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sonstiges Im Übrigen gelten die oben genannten Punkte der allgemeinen Geschäftbedingungen.
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